Baumstumpf schichtweise ausfräsen
Baumpflege und Baumfällungen
Baumpflege mit Verantwortung.
Ob Gartenbaum, Obstbaum oder großer Baum am Haus: Unser Familienteam beurteilt die Situation vor Ort und stimmt die Baumpflege auf Baumart, Standort und Ihre Wünsche ab. Wenn eine Fällung erforderlich ist, planen wir auch diese sorgfältig.

Fachgerechte Baumpflege
Baumpflege beginnt mit dem Erhalt Ihres Baumes.
Nahezu jeder kann an einem Baum schneiden. Nachhaltige Pflege braucht jedoch Verständnis für seine natürlichen Bedürfnisse, Eigenschaften und den Standort.
Die entsprechenden Kenntnisse und Zertifikate haben wir unter anderem an der Nürnberger Schule auf dem Campus Prackenfels erworben. Jeder Baum und jede Anforderung ist anders – deshalb lernen wir in der Praxis ständig dazu.
Bei der kostenlosen Besichtigung besprechen wir, welche Pflege sinnvoll ist, wie wir den Baum erreichen und ob eine Hebebühne benötigt wird. Auch die Pflege von Obstbäumen und der Umgang mit anfallendem Schnittgut werden dabei abgestimmt.
In trockenen Monaten ergänzt unser Bewässerungsservice für Bäume die Baumpflege. Beispiele unserer Arbeit sehen Sie unter Baumpflege und Gartenarbeiten: Referenzen.
Kostenlose Besichtigung zur Baumpflege anfordern
Präzise geplantBaumfällungen
Sorgfalt, Bedacht und Sicherheit.
Wenn Wurzeln ein Fundament gefährden, der Baum zu groß geworden ist oder eine akute Gefahr besteht, suchen wir mit Ihnen die beste Lösung.
Wir kümmern uns um Genehmigungen, verkehrsrechtliche Anordnungen und – falls nötig – Straßensperrungen und Umleitungen. Reisig und Geäst werden nach Vereinbarung entsorgt oder als Häckselgut weiterverwendet.
- Kontrollierte Fälltechnik und Rigging
- Hebebühnen für schwierige Standorte
- Genehmigungen und Verkehrssicherung
- Entsorgung von Reisig und Geäst
Nach der Fällung
Baumstümpfe sauber ausfräsen.
Ein verbliebener Baumstumpf nimmt Platz weg und kann die spätere Nutzung der Fläche erschweren. Mit der Baumstumpffräse tragen wir den Wurzelstock kontrolliert und schichtweise ab.
So lässt sich der Stumpf ohne großflächiges Ausbaggern bis unter die Geländeoberkante reduzieren. Die Fläche kann anschließend – abhängig von Standort und verbleibenden Wurzeln – leichter neu gestaltet, eingesät oder bepflanzt werden.
- Gezieltes Fräsen auf engem Raum
- Weniger Bodeneingriff als beim Ausbaggern
- Direkt im Anschluss an die Fällung möglich
Wurzelstock kontrolliert abtragen
Wann darf gefällt werden?
Für Bäume im Privatgarten gilt keine saisonale Fällsperre.
§ 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 BNatSchG begrenzt das Fällen von Bäumen in privaten Zier- und Nutzgärten nicht auf Oktober bis Februar. Artenschutz, kommunale Schutzbestimmungen und Genehmigungspflichten gelten trotzdem.
Baumzustand und Vorgaben prüfen
Ob eine Fällung zulässig oder genehmigungspflichtig ist, hängt von kommunalen Regelungen, dem Schutzstatus und der konkreten Grundstückssituation ab. Bei Sicherheitsfällungen dokumentieren wir Erkrankungen, Defekte, aussagekräftige Fotos und die zeitliche Dringlichkeit und klären die nötigen Schritte.
Lebensräume schützen
Vor jeder Fällung prüfen wir, ob der Baum als aktuelles Habitat für Vögel, Fledermäuse, Eichhörnchen oder andere Tiere dient. Bei Bedarf stimmen wir uns mit der Naturschutzbehörde ab.
Bundesnaturschutzgesetz
§ 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2
Das Verbot erfasst nur Bäume, die außerhalb von Wald, Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen. Ein Baum in einem privaten Zier- oder Nutzgarten fällt deshalb nicht unter diese saisonale Fällsperre.
Der für Bäume maßgebliche Teil des amtlichen Wortlauts – zur besseren Lesbarkeit gegliedert:
„Es ist verboten,Bäume, die außerhalbdes Waldes,von Kurzumtriebsplantagen odergärtnerisch genutzten Grundflächenstehen, […]in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September […] zu beseitigen.“
Private Zier- und Nutzgärten sowie Kleingärten zählen zu den gärtnerisch genutzten Grundflächen. Die Ausnahme von der saisonalen Fällsperre bezieht sich im Gesetz auf die dort stehenden Bäume.
Ganzjähriger Artenschutz
§ 44 Absatz 1 BNatSchG
„Es ist verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören.“
Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Tiere dürfen ebenfalls nicht beschädigt oder zerstört werden. Ein belegtes Nest, ein Fledermausquartier oder eine andere geschützte Lebensstätte kann eine Fällung deshalb zu jeder Jahreszeit ausschließen.
Hinweis: Keine saisonale Beschränkung nach § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 bedeutet nicht, dass jede Fällung automatisch zulässig ist. Der besondere Artenschutz, örtliche Baumschutzsatzungen, Naturdenkmale und Genehmigungspflichten bleiben unberührt. Fachgerechte Pflegemaßnahmen zur Gesunderhaltung eines Baumes sind grundsätzlich ganzjährig möglich, sofern keine geschützten Lebensstätten oder anderen Vorschriften entgegenstehen.
Einblicke
Baumfällungen im Video.
Baumfällung mit exakter Richtungsvorgabe
Rigging-Sicherheitstechnik im privaten Garten


Gut zu wissen
Häufige Fragen zur Baumpflege
Was kostet die Baumpflege?
Der Aufwand hängt unter anderem von Baumgröße, Zugänglichkeit, Pflegemaßnahme und benötigter Technik ab. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein nachvollziehbares Angebot. Wir klären dabei auch die Entsorgung des Schnittguts.
Baumpflege oder Baumfällung – was ist sinnvoll?
Das lässt sich erst am konkreten Baum beurteilen. Wir besprechen Zustand, Standort und Ziel der Arbeiten mit Ihnen. Eine Fällung wird geplant, wenn der Erhalt keine geeignete Lösung bietet; erforderliche Genehmigungen und Artenschutz werden berücksichtigt.
In welcher Region bieten Sie Baumpflege an?
Von Köngen und Wernau aus übernehmen wir Baumpflege auch in Wendlingen am Neckar und Kirchheim unter Teck. Weitere Orte im Landkreis Esslingen und im Raum Stuttgart erreichen wir nach Absprache. Nennen Sie uns bei Ihrer Anfrage den Standort des Baumes, damit wir die Besichtigung und Anfahrt abstimmen können.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Rufen Sie uns unter 07024 405 409 an oder nutzen Sie das Kontaktformular für Ihre Baumpflege-Anfrage. Besichtigungen finden in der Regel donnerstags nach persönlicher Terminabsprache statt.
